Corona – was darf man in welchem Bundesland?

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Stand: 13.05.2020 – bitte sehen Sie auch auf den jeweiligen Webseiten der Bundesländer nach.

Zurzeit ist es nicht ganz einfach zu wissen, was man in welchem Bundesland darf und was nicht. Denn die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen dazu aufgestellt wegen des föderalen Systems in Deutschland. Hier also eine kleine Hilfestellung dazu:

Baden-Württemberg:

Gottes-Dienste, Friseure und Zoos sind wieder geöffnet und man kann diese besuchen. In den nächsten Wochen werden zunehmend andere Bereiche gelockert. Es gibt einen sogenannten Fünf-Stufen-Plan der schwarz-grünen Landesregierung dazu. Sport unter freiem Himmel, bei dem man keinen Körperkontakt hat, ist wieder erlaubt. Es dürfen Fahrschulen, Sportanlagen, Massage- und Kosmetikstudios wiedereröffnen. Allerdings bleiben Schwimmbäder bis auf Weiteres vorerst geschlossen. Auch das Besuchsverbot in Krankenhäusern wird gelockert und man darf wieder Angehörige besuchen. Des Weiteren ist die 5 Personen Grenze bei Treffen mit der erweiterten Familie in privaten Räumen nicht mehr gültig. Zu dem Familienkreis zählen Geschwister, Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern. Es dürfen ebenso Angehörige eines anderen Haushalts wieder zu Besuch kommen. Die Gastronomie im Freien kann ab dem 18.05.20 ihren Betrieb wieder aufnehmen. Die Innenbereiche dann ab dem 25.05.20. Darüber hinaus gibt es einen Plan, dass Hotels und Beherbergungsbetriebe voraussichtlich am 30.05.20 wieder eröffnen dürfen. Dies gilt auch für Campingplätze und Freizeitparks. Nach den Pfingstferien, Mitte Juni, können alle Schüler zeitweise wieder in die Schule gehen.

Bayern:

In Bayern gilt keine Ausgangsbeschränkung mehr, allerdings immer noch eine Kontaktbeschränkung. Erlaubt ist es die engere Familie zu treffen. Darunter fallen Verwandte in gerader Linie. Man darf auch eine Person aus einem anderen Haushalt treffen. Es kann ab sofort auch wieder kontaktfreier Sport im Freien ausgeübt werden, zum Beispiel Tennis, Golf, Leichtathletik, Flugsport oder Segeln. Reiten ist auch in der Halle genehmigt. Alle Geschäfte dürfen nun unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. Dazu gehört die Maskenpflicht und die Abstandregeln. Darüber hinaus dürfen Zoos und Fahrschulen, sowie Museen wieder öffnen. Der Schulunterricht wird wieder ausgeweitet und Notbetreuung für Kinder mit besonderem erzieherischen Bedarf wird wieder erlaubt. Tagespflege ist teilweise auch wieder erlaubt. Es dürfen allerdings maximal 5 fremde Kinder betreut werden. Der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit in Kliniken und Heimen ist auch wieder möglich. Gaststätten dürfen Ihre Außenbereiche ab dem 18.05.20 wieder eröffnen und die Innenbereiche ab dem 25.05.20. Hotels dürfen Ihre Pforten wieder ab dem 30.05.20 öffnen. Für alle genannten Bereiche gelten strikte Hygieneauflagen und die Abstandsregeln.

Berlin:

Seit Samstag, den 09.05.20 ist es allen Geschäften erlaubt wieder zu öffnen. Es dürfen neben den Friseurbetrieben nun auch wieder andere körpernahe Dienstleistungen angeboten werden. Hierzu zählen das Kosmetikstudio, Tattoostudios und Massagepraxen. Auch Bibliotheken und Musikschulen werden wieder geöffnet.  Restaurant und Cafes dürfen ab dem 15.05.20 wieder Gäste bedienen, allerdings nur zwischen 6 und 22 Uhr. Hotels sollen ab dem 25.05.20 wieder aufmachen. Buffets sind aus Hygienegründen weiterhin strikt untersagt. Sportvereine dürfen ab dem 15.05.20 Ihren Betrieb wieder aufnehmen. Die Frei- und Strandbäder Berlins dürfen ab dem 25.05.20 unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. Es werden auch noch mehr Klassen als bisher unterrichtet. Denn das Ziel ist, bis spätestens 29.05.20 allen Schülern wieder Präsenzunterricht mit reduzierten Stunden zu erteilen. Die Außenbereiche von Tierpark, Zoo und Botanischem Garten sind auch wieder für Besucher geöffnet. Volkshochschulen öffnen Ihre Türen wieder ab dem 31.05.20.

Brandenburg:

Alle Geschäfte haben bereits wieder geöffnet. Ebenfalls sind Spielplätze wieder freigegeben. Auch Angehörige zweier Familien dürfen sich wieder treffen. Sie können auch aus verschiedenen Bundesländern kommen. Geschäfte mit körpernahem Kontakt, wie beispielsweise Nagelstudio, Massagestudio oder Tattoostudio dürfen wieder öffnen. Vereinssport ist ebenfalls wieder erlaubt, unter bestimmten Vorschriften. Ab dem 15.05.20 dürfen Cafes, Kneipen und Bars wieder eröffnen, allerdings nur unter Einhaltung der Abstandsregeln, mit Zugangsbeschränkungen und eingeschränkten Öffnungszeiten. Dauer-Camping und Zimmervermietung ist ebenfalls wieder erlaubt. Bis zu den Sommerferien öffnen die Schulen wieder schrittweise und ab sofort dürfen die 5. Klassen in Grund- und Förderschulen wieder in den Unterricht gehen. Hinzu kommt, dass Nachhilfelehrer und Musikschulen Kindern und Jugendlichen einzeln wieder Unterricht geben dürfen. Kitas sind noch immer geschlossen, außer für Notbetreuung. Einen konkreten Termin für die allgemeine Öffnung von Kitas gibt es noch nicht. Für Eltern in systemrelevanten Berufen wird diese Notbetreuung für Kinder in Kitas allerdings angeboten. Ab dem 18.05.20 wird die Gruppengröße in Kitas wieder etwas erweitert.

Bremen:

Ab dem 18.05.20 dürfen Kneipen und Restaurants unter strengen Auflagen wieder öffnen. Es muss allerdings ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen eingehalten und jeder Besucher mit seinen gesamten Kontaktdaten dokumentiert werden. Seit dem 08.05.20 ist der Zoo wieder geöffnet. Die Bremer Museen dürfen wieder Besucher empfangen, allerdings erst wenn Sie ein Konzept zur Hygiene vorweisen können. Auch Musikschulen und Volkshochschulen, sowie Kosmetik- und Nagelstudios dürfen Ihren Betrieb unter bestimmten Hygienevorschriften wieder aufnehmen. Man darf auch wieder Sport im Freien betreiben und in Gotteshäuser zum Beten gehen. Ab dem 13.05.20 sind die Einzelhandelsläden, unabhängig von der Verkaufsfläche wieder für Kunden geöffnet. Des Weiteren werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Es dürfen Mitglieder zweier Haushalte wieder gemeinsam raus gehen. Es wird auch das Besuchsverbot für Pflegeheime und Krankenhäuser wieder aufgehoben. Ab dem 18.05.20 können Grundschüler wieder in die Schule gehen. Für die Schüler von allen anderen Schulen wird zurzeit noch ein Plan entworfen. Die Notbetreuung bleibt vorerst wie bisher bestehen. Ab dem 01.06.20 ist es allen Vorschulkindern wieder erlaubt in Kitas zu gehen.

Hamburg:

Ab dem 13.05.20 dürfen sich wieder Mitglieder zweier unterschiedlicher Haushalte in der Öffentlichkeit treffen, allerdings nur maximal 10 Personen. Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen, auch Geschäfte die größer als 800 Quadratmeter sind. Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf aber nur 1 Kunde eingelassen werden. Restaurants und Cafes dürfen ebenfalls wieder Gäste empfangen, maximal zwei Familien an einem Tisch. Die Kontaktdaten aller Gäste müssen hinterlegt sein und zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von 1,50 Meter Abstand sein. Hotels dürfen mit maximal 60 Prozent der Auslastung den Betrieb aufnehmen. Auch Kosmetik- und Nagelstudios dürfen unter bestimmten Auflagen wieder Kunden empfangen. Die Museen sind ebenfalls wieder geöffnet. Sport unter freiem Himmel ist wieder möglich. Ab dem 13.05.20 sind alle Sportarten mit Abstand wieder erlaubt und Außensportanlagen werden wieder geöffnet. Ab dem 18.05.20 sind auch Besuche in Pflegeheimen in den Besuchsräumen und im Außenbereich der Anlage wieder erlaubt. Eine Stunde pro Woche durch eine festgelegte Person und keine Kinder unter 14 sind erlaubt. Ab dem 18.05.20 können auch Kitas für Vorschulkinder wieder den Betrieb aufnehmen. Ab dem 25.05.20 ist es allen Schülern wieder möglich in die Schulen zu gehen. Anfangs sind allerdings nur maximal 5 bis 6 Stunden pro Woche angedacht.

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Über den Autor

Ich bin freiberuflicher Autor und schreibe oft Artikel zu Umweltschutz, Natur, Zukunftsentwicklungen und für diverse Blogs.

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